In der kurzen Variante - für alle die einen schnellen Überblick möchten
Impfungen sind ein komplexes Thema. Sie sind notwendig und sinnvoll, aber welche, wann und in welchem Umfang?
Um Sie gut beraten zu können brauchen wir einige Informationen:
Handelt es sich um eine Wohnungskatze oder einen Freiläufer?
Soll die Katze mit ins Ausland reisen?
Sind Katzenausstellungen oder Aufenthalte in der Tierpension geplant?
Liegen Allgemeinerkrankungen vor?
Insbesondere bei Welpen: Wurde bereits entwurmt? (sollte vor der ersten Impfung geschehen)
Gegen was wird geimpft?
Gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche sollten alle Katzen geimpft werden (auch reine Wohnungskatzen). Für Freiläufer kommen die Tollwutimpfung und ggf. auch die Impfung gegen Katzenleukose (FeLV) hinzu. Für alle Katzen, die ins Ausland reisen ist die Tollwutimpfung Pflicht, ebenso wie eine Kennzeichnung mittels Microchip und der EU-Heimtierausweis. Manche Länder haben noch weitere Einreisebestimmungen, sprechen Sie uns an oder informieren sich vorab unter www.petsontour.de.
Wie oft wird geimpft?
Das reguläre Impfschema besteht aus 2-3 Impfungen als Welpe (z.B.: 8.,12.und 16. Lebenswoche) und einer Auffrischungsimpfung nach einem Jahr. Anschließend wird nur noch alle 3 Jahre nachgeimpft. Für alle die mehr wissen möchten gibt es hier im Anschluss ausführlichere Informationen zu den Katzenimpfungen. Grundsätzlich gilt: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Die ausführlichen Variante - für alle die mehr wissen wollen!
Impfungen sind ein komplexes Thema. Sie sind notwendig und sinnvoll, aber welche, wann und in welchem Umfang? Daran scheiden sich die Geister. Wir möchten mit der Impfung den bestmöglichen Schutz gegen Infektionskrankheiten für Ihre Katze erreichen, gleichzeitig aber nur so wenig wie möglich impfen. Dazu sollte das Impfschema jeweils an die individuelle Situation Ihrer Katze (Wohnungskatze, Freiläufer, Alter, vorliegende Erkrankungen) angepasst werden. Welche Impfungen für Ihre Katze sinnvoll sind kann am besten in einem gemeinsamen Gespräch geklärt werden.
Vorab finden Sie hier schon einige Informationen zu den Katzenimpfungen: Wie sieht das Standard Impfschema der Kleintierpraxis Roth aus?
Unbedingt empfohlen wird für alle Katzen (auch für reine Wohnungskatzen) die Impfung gegen Katzenschnupfen (Herpes und Caliciviren) und Katzenseuche (Parvoviren). Im Impfpass erkennen Sie diese Impfung am Kleber „RCP“. Die Impfungen sollten in der Regel in der 8. und 12. Lebenswoche erfolgen, die ständige Impfkommission für Tiere (StikoVet) empfiehlt noch eine zusätzliche Impfung in der 16. Lebenswoche, dem schließen wir uns an. Bei Katzen, die bei der Erstimpfung schon älter als 16 Wochen sind, reichen zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen aus. Ein Jahr nach den ersten Impfungen muss der Impfschutz aufgefrischt werden (Abschluss der Grundimmunisierung). Anschließend reicht eine Impfung alle 3 Jahre aus. Das Standard Impfschema besteht also aus Impfungen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche in der Woche 8, 12, 16 und mit 15 Monaten, anschließend alle 3 Jahre.
Tollwutimpfung:
Das Infektionsrisiko für Tollwut ist bei Katzen in Deutschland sehr gering. Wenn allerdings ein Tollwutfall auftritt sind geimpfte Katzen rechtlich deutlich besser gestellt als ungeimpfte. Die StikoVet empfiehlt deshalb die Tollwutimpfung für alle Katzen mit Freilauf, dieser Empfehlung schließen wir uns an. Eine Pflicht zur Tollwutimpfung besteht jedoch nicht so lange die Katze in Deutschland bleibt. Wohnungskatzen müssen nicht gegen Tollwut geimpft werden. Für einen Grenzübertritt, auch innerhalb der EU, ist immer eine Tollwutimpfung erforderlich (siehe unten).
Wogegen kann ich meine Katze noch impfen lassen?
FeLV (Katzenleukose, felines Leukämievirus), bei jungen Katzen (<8 Jahre) die Kontakte mit fremden Katzen haben (Freiläufer, Katzenpension mit Gruppenhaltung) empfehlen wir zusätzlich die Impfung gegen FeLV. Vor der Impfung muss ein Bluttest erfolgen um zu sehen ob eventuell schon ein Kontakt mit dem Erreger stattgefunden hat. Dann sollte nicht geimpft werden. Wenn dies nicht der Fall ist, können Katzen ab einem Alter von 8 Wochen gegen FeLV geimpft werden. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen in einem Abstand von 3-5 Wochen und einer Auffrischung nach einem Jahr. Anschließend wird alle 3 Jahre nachgeimpft. Hier halten wir uns an die Empfehlung von Prof. Dr. Katrin Hartmann von der LMU München die in diesem Bereich sehr viel geforscht hat und einen 3 jährigen Abstand für ausreichend hält. Ab einem Alter von 8 Jahren ist das Risiko einer Infektion extrem gering, so dass ab diesem Alter meist auch keine weiteren Impfungen gegen FeLV nötig sind.
Impfungen gegen Bordetellen, Chlamydien und FIP sind möglich, werden bei uns aber nicht routinemäßig angewandt. Sie können im Einzelfall in Katzenzuchten und für Ausstellungstiere sinnvoll sein, bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Was muss ich beachten wenn ich meine Katze mit ins Ausland nehmen möchte oder eine Katze aus dem Ausland mit nach Deutschland bringen möchte ?
Wenn Sie Ihre Katze mit ins Ausland nehmen möchten, muss eine gültige Tollwut Impfung vorliegen. Außerdem muss die Katze einen EU-Heimtierausweis (blauer Pass) haben in dem die Impfung und die Microchipnummer vermerkt sind. Die Kennzeichnung mittels Tätowierung wird nur noch akzeptiert wenn sie vor dem 3.7.2011 erfolgt ist. Danach ist der Microchip verpflichtend. Die Tollwutimpfung ist dann gültig wenn sie vor mindestens 21 Tagen erfolgt ist oder regelmäßig innerhalb des vom Hersteller angegeben Intervalls (s. Eintrag im Heimtierausweis „gültig bis“) aufgefrischt wurde. Falls Ihre Katze noch nicht oder schon länger nicht mehr gegen Tollwut geimpft wurde, müssen Sie also eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen vor dem Reiseantritt einplanen. Die Tollwutimpfung kann frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen. Das heißt, ein Grenzübertritt ist erst ab der 15. Lebenswoche möglich. Dies gilt natürlich auch umgekehrt wenn Sie eine Katze aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen möchten. Ein Import ohne gültige Tollwutimpfung ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich. Wird ein Tier illegal importiert verhängt das Veterinäramt in der Regel eine Quarantäne für das betroffene Tier. Bei Reisen in ein nicht EU-Land gelten oft noch weitere Regeln. Bitte informieren Sie sich mindestens 3 Monate vorab (z.B. auf www.petsontour.de oder beim Konsulat des Landes) welche Bestimmungen für die einzelnen Länder gelten. Es kann sonst insbesondere bei der Rückreise in die EU zu großen Problemen kommen.
Was muss ich beachten wenn meine Katze in die Katzenpension geht?
Wenn Ihre Katze in eine Katzenpension gehen soll fragen Sie bitte rechtzeitig vorab dort nach welche Impfungen verpflichtend sind für die Aufnahme, dies unterscheidet sich oft von Pension zu Pension. Bitte beachten Sie, dass die Impfstoffe nach der ersten Impfung oder wenn länger nicht geimpft wurde nicht sofort einen wirksamen Schutz bieten! Bei der Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche beginnt die Schutzwirkung eine Woche nach der ersten Impfung, bei Tollwut 3 Wochen nach der Impfung, bei FeLV zwei Wochen nach der Grundimmunisierung. Das heißt, für eine ungeimpfte Katze brauchen Sie bis zu 6 Wochen Vorlaufzeit bevor ein wirksamer Impfschutz besteht. Bitte kalkulieren Sie diese Zeit mit ein.
Was muss ich beachten wenn ich mit meiner Katze auf eine Katzenausstellung gehen möchte?
Wenn Sie eine Ausstellung besuchen möchten sind in der Regel Impfungen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut vorgeschrieben. Informieren Sie sich aber bitte sicherheitshalber vorab beim jeweiligen Veranstalter.
Impfung bei Zuchttieren:
Es gelten die oben genannten Empfehlungen, allerdings dürfen die Impfungen nicht während der Trächtigkeit oder Säugezeit gegeben werden. Falls Sie den Verdacht haben Ihre Katze könnte am Impftermin trächtig sein, informieren Sie uns bitte vorab.
Impfungen und Fibrosarkome bei der Katze
Katzen können nach Impfungen (und auch nach anderen Injektionen) bösartige Bindegewebstumore- sogenannte Fibrosarkome- an der Injektionsstelle entwickeln. Das Risiko beträgt zwischen 1:3000 und 1:10 000 je Impfung (Quelle MTK München), ist also sehr gering. Die Tumore treten oft erst viele Jahre später in Erscheinung. Man geht davon aus, dass durch die Injektion lokal eine Entzündung ausgelöst wird, welche die Tumorentstehung fördert. Besonders die sogenannten Adjuvantien (Zusatzstoffe im Impfstoff) werden für die Tumorentstehung verantwortlich gemacht. Um das Risiko für Tumore so gering wie möglich zu halten, benutzen wir ausschließlich adjuvansfreie Impfstoffe (Purevevax der Fa. Böhringer) und wählen die Injektionsstelle so, dass die Entfernung eines eventuellen Tumors möglichst gut durchführbar ist. Außerdem halten wir die Impfintervalle so lang wie möglich (3 Jahre) und impfen nur so viel wie nötig (Nutzen/Risikoabwägung mit Ihnen zusammen je nach Lebensumständen der Katze). Bitte beobachten Sie die Impfstelle immer genau. Jede Schwellung, die länger als 3 Monate besteht, wächst oder größer als zwei Zentimeter im Durchmesser ist sollte auf eine Tumorentstehung untersucht werden.
Impftiter
Generell kann durch eine Blutuntersuchung kontrolliert werden, ob nach einer Impfung ausreichend schützende Antikörper (sog. Impftiter) gebildet wurden und wie lange diese bestehen bleiben. Wenn ausreichend hohe Antikörpertiter gemessen werden, kann auf eine Auffrischung der Impfung guten Gewissens verzichtet werden. Für den Erreger der Katzenseuche (Parvorvirus) ist dies sehr gut möglich. Für die Erreger des Katzenschnupfen (Herpes-/Calicivirus) funktioniert die Titerbestimmung leider nicht, so dass eine Untersuchung darauf nicht sinnvoll ist. Für die Tollwut ist eine Titerbestimmung gut möglich, manche Länder fordern diese zusätzlich zur Impfung sogar (siehe Reisebestimmungen). Allerdings wird die Katze durch einen hohen Tollwuttiter gesetzlich trotzdem nicht gleichgestellt mit einer geimpften Katze. Auch für den Grenzübertritt ist weiterhin die Impfung vorgeschrieben.
Impfung bei chronisch kranken Katzen
FeLV infizierte Katzen bauen nach einer Impfung meist keine so guten Impfantikörper auf wie gesunde Katzen. Deshalb werden häufigere Auffrischungsimpfungen empfohlen (Katzenschnupfen und Katzenseuche halbjährlich bis jährlich). Alternativ kann zumindest für Katzenseuche eine Titerbestimmung durchgeführt werden.
FIV infizierte Katzen sollten nur noch mit Totimpfstoffen geimpft werden. Da im Moment auf dem Markt nur attenuierte Lebendimpfstoffe für den Katzenschnupfen erhältlich sind, raten wir auf eine Impfung zu verzichten.
Andere chronische Erkrankungen:
Abwägung im Einzelfall.
Quellen (zuletzt abgerufen am 8.11.2020):
- Leitfaden der Ständigen Impfkommission Vet zur Impfung von Kleintieren
- Stellungnahme zur Impfung nach Antikörperbestimmung bei Hund und Katze
- Stellungnahme zur Impfung von Immunsupprimierten Patienten
- Fachinformationen des Herstellers zu den Impfstoffen Purevax RCP, T, FeLV der Fa. Böhringer
- Informationen zur FeLV Impfung von Prof. Dr. Kathrin Hartmann: https://www.med.vetmed.uni-muenchen.de/downloads/pressemappe/felv-infekt...