Während sich die Unterhändler Großbritanniens und der EU weiterhin mühsam um eine Schlichtung des Handelsabkommen - Streits bemühen, stehen für britische Haustiere die Brexit - Konsequenzen bereits fest:
Ihr EU - Heimtierausweis verliert seine Gültigkeit und ab sofort ist bei der Einreise in die EU und nach Nord - Irland ein spezielles Gesundheitszeugnis erforderlich.
Der Brexit verändert so einiges - auch für Hundehalter. Insbesondere für die britischen, denn die können ihren blauen EU - Heimtierausweis nun in der Mülltonne entsorgen. Das gilt für alle in Großbritannien ausgestellten Heimtierausweise. Diese sind seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gültig. Möchte ein britischer Hunde-, Katzen- oder Frettchen-Halter mit seinem Vierbeiner in die EU oder nach Nord - Irland reisen, dann muss sein Haustier ab sofort folgende Bedingungen erfüllen:
- Das Haustier muss über einen Mikrochip verfügen
- Der Tierhalter muss für sein Haustier eine gültige Tollwutimpfung nachweisen. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise stattfinden. Solange sie in einem regelmäßigen Intervall erfolgen, werden auch Boosterimpfungen anerkannt.
- Haustiere müssen mindestens zwölf Wochen alt sein, bevor sie geimpft werden können.
- Haustiere müssen ein Gesundheitszeugnis (AHC) vorweisen, das ein anerkannter Tierarzt nicht mehr als zehn Tage vor Einreise ausgestellt hat. Dieses Gesundheitszeugnis gilt vier Monate lang. Auch für eine Wiedereinreise vor Ablauf.
Wer mit seinem Haustier nach England reisen möchte, darf den EU - Heimtierausweis hingegen weiter vorzeigen, denn alle in der EU ausgestellten Heimtierausweise, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Darüber hinaus müssen Haustiere folgende Bedingungen erfüllen, wobei die Einhaltung der Reihenfolge der aufgeführten Punkte wichtig ist:
- Haustiere müssen über einen Mikrochip verfügen.
- Der Tierhalter muss eine gültige Tollwutimpfung für sein Haustier nachweisen. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise stattfinden. Solange sie in einem regelmäßigen Intervall erfolgen, werden auch Boosterimpfungen anerkannt.
- Hunde müssen einer Bandwurmbehandlung unterzogen werden, die nicht weniger als 24 Stunden und nicht früher als 120 Stunden (fünf Tage vor der Einreise) stattfand.
- Alle Schritte müssen im EU - Heimtierausweis eingetragen sein.
(Quelle: Deutsche Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich)
(Foto: AdobStock)